Antwort auf Absagen

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,
es ist wirklich keine Katastrophe, wenn dir statt einer Einladung zum Vorstellungsgespräch eine Absage auf deine Bewerbung ins Haus flattert. Denn Absagen sind eben auch fester Bestandteil des Bewerbungsprozesses, der im Unternehmen stattfindet.

Du bist auch nicht die/der Einzige, die/den es trifft – denn fast alle BewerberInnen erhalten die stets gleichlautend formulierte Absage – der man kaum etwas Verwertbares entnehmen kann.

Nachdem du deinen ersten verständlichen Frust überwunden hast, solltest du neuen Mut schöpfen. Nimm dir die Absage erneut vor – und erarbeite eine professionelle Antwort auf die Absage.
Denn diese kann noch Wunder bewirken.

Wie du deine Antwort auf die Absage
gründlich vorbereitest und professionell formulierst.

So bewahrst du dir noch Chancen auf deinen Traumjob.

Inhalt:


Gründe als Grundlagen für eine Antwort auf Absagen

Aufgrund der stark zugenommenen Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern hat, verfassen die Personaler die Absagen so neutral wie möglich.

Zunächst musst du wissen, dass der Grund für eine Absage nicht immer beim Bewerber liegen muss.

Das betrifft vor allem diese drei Umstände:

Das Stellenangebot wurde nur zum Schein veröffentlicht.
Es gibt gar nicht wenige Unternehmen, die eine Stellenanzeige veröffentlichen, obwohl faktisch Einstellungsstopp herrscht. Das Ziel dieser Schleichwerbung ist Aufmerksamkeit zu erregen und zu suggerieren, dass es dem Unternehmen bestens ergeht, weil es offenbar weiter wächst.

Der Job ist schon längst vergeben.
Viele Unternehmen und insbesondere öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, offene Stellen für jedermann zugänglich auszuschreiben. Aber einem geeigneten “Bewerber” wurde der Job bereits fest zugesagt. Und die echten (geprellten) Bewerber können sich noch so abmühen – natürlich ohne Erfolg.

Das Stellenangebot ist falsch formuliert.
Die Erarbeitung eines Stellenangebotes ist in der Regel Aufgabe der Personalabteilung. Wenn sich diese aber nicht mit der relevanten Fachabteilung abgestimmt hat, kann das Stellenangebot Aufgaben enthalten, die nicht den tatsächlichen Arbeitsumfang in der betreffenden Fachabteilung beschreiben. Die Stellenanzeige ist damit wertlos und die entsprechenden Bewerbungen ebenso.

Ob nun einer dieser Umstände zur Absage geführt hat, wird der Bewerber nicht in Erfahrung bringen können. Allerdings kann es stark darauf hindeuten, wenn der Bewerber eine Bewerbung erarbeitet hat, in der seine Fachkenntnisse und Berufserfahrungen sowie seine persönlichen Fähigkeiten und Stärken mit den Aufgaben und Anforderungen des Stellenangebotes hervorragend übereinstimmen.

In einer Studie zum Thema „Woran scheitern Einstellungen“ haben das Marktforschungsinstitut Bitcom Research und die Personio GmbH diese Absage-Gründe ermittelt:

  • Der Bewerber erfüllt nicht die Kriterien der Stellenanzeige (zu 97%)
  • Fehlende Sympathie (zu 75%)
  • Mangelhafte Soft Skills (zu 70%)
  • Unzureichende Berufserfahrung (zu 69%)
  • Ungenügende Deutschkenntnisse (zu 61%)
  • Mangelhafte Hard Skills (zu 59%)
  • Unzureichende Arbeitszeugnisse (zu 52%)

Diese Absage-Gründe sind in der Regel auch zutreffend. Daher müssen sie für die anstehende Analyse der eigenen Bewerbung besonders wichtig genommen werden.


Wann bekommt man eine Absage?

Zur Vorbereitung deiner Antwort auf die Absage musst du dir zuerst bewusst machen, wann die Absage eingetroffen ist. Denn der Zeitraum zwischen dem Versand deiner Bewerbung und dem Erhalt der Absage ist sehr entscheidend, um auf mögliche Gründe der Absage eingehen zu können.

Erstens: Die kurzfristige bzw. sofortige Absage (innerhalb einer Woche)

Trifft die Absage bereits innerhalb einer Woche ein, dann handelt es sich quasi um eine sofortige Absage.

Die Hauptgründe für kurzfristige bzw. sofortige Absagen sind:

  • Massen-Anschreiben (Serienbriefe für x-beliebige Unternehmen)
  • Fehlende Sympathie im Anschreiben
  • Kein aussagekräftiger Lebenslauf (z.B. fehlende Berufstätigkeiten)
  • Chronologische Lücken im Lebenslauf
  • Fehlende Zeugnisse und Nachweise
  • Ungeeignetes Bewerberfoto
  • Mangelhafte Qualität der Bewerbungsunterlagen

Zweitens: Die mittelfristige Absage (nach einer bis drei Wochen)

Trifft die Absage nach einer bis drei Wochen ein, dann ist es eine mittelfristige Absage. In diesem Zeitraum werden auch die meisten Absagen versendet.

Die Personaler haben sich die Bewerbung mehr oder weniger intensiv angesehen.
Allerdings konnte die Bewerbung nicht das hohe Interesse entfachen, das für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nötig gewesen wäre.
Daher haben sich die Personalverantwortlichen letztlich für eine Absage entschieden.

Die Hauptgründe für mittelfristige Absagen sind:

  • Fehlende Motivation zu den neuen Aufgaben
  • Fehlende Motivation für das Unternehmen
  • Fehlende Argumentation mit den eigenen Fähigkeiten und Stärken
  • Fehlendes Selbstbewusstsein im Anschreiben (Konjunktive)
  • Standard- und Musterformulierungen
  • Phrasen (z.B. „Hiermit bewerbe ich mich …“)

Drittens: Die längerfristige Absage (nach mehr als drei Wochen)

Trifft die Absage nach mehr als drei Wochen ein, dann ist es eine längerfristige Absage.
Die Personalentscheider haben sich daher (zumeist) die Bewerbung mit dem nötigen Interesse angesehen. Letztlich haben sie aber die Entscheidung zu einer Absage getroffen.

Die Hauptgründe für längerfristige Absagen sind:

  • Mitbewerber haben entscheidend wichtigere Fachkenntnisse
  • Mitbewerber haben mehr Berufserfahrung
  • Mitbewerber haben bereits Führungserfahrung
  • Anschreiben nicht modern und professionell genug
  • Lebenslauf nicht aussagekräftig genug (z.B. fehlende Sprach- und IT-Kenntnisse)
  • Aufbau und Struktur der Bewerbung nicht optimal

Vor einer Antwort auf Absagen die eigene Bewerbung analysieren

Erstens: Das Bewerbungsschreiben

Das Bewerbungsschreiben muss sowohl auf das Stellenangebot als auch auf das Unternehmen optimal ausgerichtet sein.

Dafür muss der Bewerber auf die im Stellenangebot beschriebenen Aufgaben und Anforderungen direkt eingehen. Er muss mit seinen Fachkenntnissen, Berufserfahrungen und persönlichen Stärken seine Eignung argumentativ begründen.

Besonders wichtig: Der Bewerber muss seine Motivation für die zukünftigen Aufgaben und für seine gewollte Mitarbeit im Unternehmen überzeugend formulieren.

Absagegrund „Massenanschreiben“:
Ist ein Bewerbungsanschreiben so sehr allgemein formuliert, dass es mit gleichem Text auch an jede andere Firma versendet werden kann, erfolgt in der Regel eine schnelle Absage.

Absagegrund „Mustertexte“:
Wer sich nicht den Kopf für eigene individuelle Formulierungen anstrengt, erhält ebenso eine schnelle Absage. Denn mit Kopien lassen sich weder Selbstständigkeit, Sorgfältigkeit und Fleiß beweisen.

Ein lückenloser Lebenslauf enthält alle Phasen von der aktuellen Tätigkeit bis hin zur Schulbildung – und stets mit Monats- und Jahresangaben.

Ein aussagekräftiger Lebenslauf enthält insbesondere alle Haupttätigkeiten zu den verschiedenen Arbeitsverhältnissen.

Dabei ist es besonders wichtig, jene Tätigkeiten präzise anzugeben, die sich mit den Aufgaben des Stellenangebotes weitestgehend decken.

Dadurch wird der Lebenslauf entscheidend gewichtet, so dass die Eignung des Bewerbers klar hervorgeht.

Ebenso gehören zum aussagekräftigen Lebenslauf auch die Angaben zu Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie zu Sprach- und IT-Kenntnissen.

Wenn ein Lebenslauf chronologische Lücken enthält, kann das bereits der Absagegrund sein.

Zu allen Arbeitsverhältnissen der letzten 10 Jahre sollte ein Arbeitszeugnis vorliegen.

Besteht die aktuelle Berufstätigkeit schon seit mindestens drei Jahren, sollte auch ein zeitnahes Zwischenzeugnis ausgestellt sein.

Weiterhin gehören zu den vollständigen Unterlagen die Abschlusszeugnisse zu Studium, Berufsausbildung und Schulbildung.

Ebenso sollten alle Zeugnisse und Zertifikate zu Praktika und Fortbildungsmaßnahmen mit eingereicht werden.

Sofern ein Zeugnis bzw. ein Nachweis nicht vorhanden ist, sollte dazu im Lebenslauf hingewiesen werden (z.B. „ohne Arbeitszeugnis“).

Ansonsten könnte ein Personaler auch zu der Ansicht gelangen, der Bewerber will ein vielleicht schlechtes Zeugnis verheimlichen – was die Absage begründen kann.

Und nicht zuletzt sollten auch die im Stellenangebot beschriebenen Aufgaben und Anforderungen noch einmal insofern gecheckt werden:

Bin ich den Aufgaben weitestgehend gewachsen und erfülle ich insbesondere auch die Muss-Anforderungen (zwingende Voraussetzungen)?

Entspricht dieser Job vielleicht sogar einem Karriererückschritt?

Auch Über- und Unterqualifizierungen sind keine seltenen Absagegründe.


Wie antwortet man auf eine Absage?

Die richtige Antwort auf die Absage ergibt sich aus der Eigenanalyse und der Überzeugung, tatsächlich eine moderne und professionelle Bewerbung eingereicht zu haben. Damit ist auch eine treffliche Antwort auf die Absage sehr empfehlenswert.

In einer Antwort auf Absagen drückt der Bewerber sowohl sein Bedauern als auch seine Akzeptanz aus. Vor allem aber erklärt er noch einmal nachdrücklich sein großes Interesse, das er weiterhin am Unternehmen und dem beworbenen Job hat.

Damit behält sich der Bewerber eine reale Chance, doch noch den Job zu bekommen.
Denn weil die Personalentscheider feststellen mussten, dass der eingestellte Mitarbeiter doch nicht den Anforderungen entspricht und/oder zum Team passt, wird ihm bereits während der Probezeit wieder gekündigt.

Und somit kommen die Personalverantwortlichen auf jenen Bewerber wieder zu, der mit einer trefflichen Antwort auf seine Absage reagiert hat.


Beispiel für eine Antwort auf Absagen


Antwort auf Absagen am besten gleich vermeiden!

Lass deine Bewerbung von einem „Meister seines Fach’s“ erarbeiten.
Du bekommst eine professionelle und top-moderne Bewerbung, mit der Du beste Chancen auf ein Vorstellungsgespräch haben wirst.


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