Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein entscheidend wichtiges Dokument, mit dem die Personalmanager den Bewerber zusätzlich zum Bewerbungsanschreiben und Lebenslauf bewerten und beurteilen können.
Er wird deshalb sehr aufmerksam und sorgfältig das Arbeitszeugnis studieren – und dabei insbesondere viel Augenmerk auf den Inhalt „zwischen den Zeilen“ legen. Denn weil er selbst schon die Arbeitsleistungen und Persönlichkeiten vieler Mitarbeiter zu beurteilen hatte, kennt er den so genannten „Geheimcode“ bestens, mit dem ein Arbeitnehmer im qualifizierten Arbeitszeugnis tatsächlich bewertet bzw. benotet wird.
Inhalt dieser Seite:
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen – ein „einfaches Arbeitszeugnis“ und ein „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“.
Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben über die Berufsbezeichnung mit den durchgeführten Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie über die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Bei einem Qualifizierten Arbeitszeugnis werden zudem die durchgeführten Arbeitsaufgaben (fachliche Leistungen), das persönliche Engagement und die persönliche Führung (das Sozialverhalten) des Arbeitnehmers eingeschätzt.
Außerdem werden in ordentlichen Qualifizierten Arbeitszeugnissen auch Kurzangaben zum Unternehmen mit seinen Produkten und Leistungen sowie mit seiner Anzahl der Mitarbeiter und der Marktstellung gemacht.
Zusammengefasst sollte ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis alle diese Angaben – auch in dieser Reihenfolge – beinhalten:
Für den reichhaltig erfahrenen und entsprechend geschulten Personalchef gehören Arbeitszeugnisse zum Dreh- und Angelpunkt für die Bewertung und Beurteilung der fachlichen Kenntnisse und Stärken sowie der persönlichen Fähigkeiten des Bewerbers.
Deshalb wird er sie mit viel Aufmerksamkeit lesen – besonders dann, wenn der Bewerber aufgrund seiner professionellen und interessanten Bewerbungsdokumente (Anschreiben und Lebenslauf) für ein Vorstellungsgespräch in Frage kommt. Besonderes Augenmerk wird er dabei auf die Vollständigkeit und auf den Text „zwischen den Zeilen“ legen.
Fehlt ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis – insbesondere zum letzten und vorletzten Arbeitsverhältnis – könnte dieser Umstand den Personaler darauf hinweisen:
Damit aber die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung nicht am fehlenden Arbeitszeugnis scheitern, ist es besonders wichtig, auf deren Vollständigkeit zu achten.
Ein fehlendes Zeugnis ist
schlimmer als ein schlechtes!
Deshalb gehören auch
Arbeitszeugnisse, die nicht wohlwollend formuliert sind, in die
Unterlagen.
Dadurch beweist man gegenüber den Personalverantwortlichen gesundes Selbstbewusstsein, weil man kein Problem damit hat, auch ein „weniger gutes“ Zeugnis den Unterlagen beizufügen.
Insofern wird dann auch kein Personaler die (schlimme) Überlegung anstellen: „Der Bewerber hat vielleicht etwas zu verheimlichen!“
Indem man alle (vorhandenen) Arbeitszeugnisse mit den Bewerbungsunterlagen einreicht, verbaut man sich auch kaum eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Denn darin ist es schließlich möglich, auf entsprechende Fragen offen und ehrlich Stellung zu beziehen.
Nach der Rechtsprechung muss ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht nur formal richtig und wahrheitsgemäß formuliert sein, sondern auch „wohlwollend“, damit es die weitere Berufskarriere des Arbeitnehmers nicht (entscheidend) behindert.
Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte deshalb diesen hauptsächlichen Kriterien unbedingt entsprechen:
Formelle Richtigkeit
Ein formell makelloses Qualifiziertes Arbeitszeugnis erfüllt diese Kriterien:
Der richtige
Firmenbogen
Mittelständige und große Unternehmen
benutzen oft mehrere verschiedene Firmenbögen für
Repräsentation, Geschäftsverkehr und interne
Korrespondenz.
Das richtige Papier, auf das ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis geschrieben wird, ist das repräsentative, weil es das Unternehmen nach außen hin darstellt. Es enthält neben dem Firmenlogo auch die Anschrift und die Namen der Geschäftsführer bzw. der Aufsichtsratsvorsitzenden. Rein kaufmännische Angaben (z.B. die Bankverbindung) sind darin nicht enthalten.
Fehlerfreie Rechtschreibung und
Grammatik
Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis muss
in Orthografie und Grammatik absolut fehlerfrei sein. Sonst
wirkt es schnell als gleichgültig und ohne den nötigen Ernst
verfasst. Es sollte deshalb gründlich Korrektur gelesen werden.
Und bei „kleinen“ Fehlern (z.B. Kommasetzung) sollte umgehend
die entsprechende Korrektur erfolgen.
Ein in Rechtschreibung und Grammatik tadellos geschriebenes Arbeitszeugnis wird einen Personalchef in der Tat besonders positiv beeindrucken. Denn das hat Seltenheitswert!
Keinerlei Hervorhebungen und
Korrekturen im Text
Ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis darf
keinerlei Fettdruck, Unterstreichungen, Kursivschrift oder
andere Hervorhebungen enthalten. Ebenso dürfen keinerlei
nachträgliche Korrekturen im Text erkennbar sein – das gilt
auch für diverse „Weißmacher“, um eventuell ein falsch
gesetztes Komma zu beseitigen.
Sind derlei Hervorhebungen oder Korrekturen erkennbar, sollte das Zeugnis mit der Bitte um entsprechende Neuanfertigung unbedingt abgelehnt werden.
Denn der neue Personalchef könnte sonst auch auf den Gedanken kommen, dass die vorhandenen und ersichtlichen Hervorhebungen und Korrekturen selber vom Bewerber vorgenommen wurden – und dass er sich quasi an einem wichtigen Dokument rechtswidrig „vergriffen“ hat.
Vollständigkeit
Von einem ordentlich Qualifizierten Arbeitszeugnis kann auch nur dann gesprochen werden, wenn die Arbeitsleistungen, das persönliche Engagement und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers vollständig beurteilt sind.
Aus diesen einzelnen drei Einschätzungen resultiert letztlich auch die abschließende Gesamteinschätzung, mit der noch einmal klar zum Ausdruck kommt, dass sich der Arbeitnehmer die Note 1 – „sehr gut“, 2 – „gut“ oder 3 „befriedigend“ verdient hat.
Somit ist es auch sehr wichtig, die Vollständigkeit der Einschätzung und Beurteilung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens zu überprüfen. Bei fehlenden bzw. fehlerhaften Inhalten sollte Nachbesserung erbeten werden.
Ist man mit seiner Leistungs- und Verhaltenseinschätzung nicht einverstanden, muss man unbedingt dazu Stellung nehmen und auf Nachbesserung pochen. Denn die Abschnitte zur Einschätzung und Beurteilung sind die entscheidenden Inhalte des Arbeitszeugnisses, in denen sich auch der sogenannte „Geheimcode“ verbirgt.
Der „Geheimcode“
Menschen schriftlich zu beurteilen ist eine besonders schwierige Angelegenheit. Denn einerseits soll die betreffende Person wahrheitsgemäß und andererseits nicht verletzend eingeschätzt werden.
Besonders ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dafür ein Meisterwerk der Diplomatie. Denn es muss nach der Rechtsprechung insofern wohlwollend ausfallen, dass dem ausscheidenden Arbeitnehmer der weitere Berufsweg nicht behindert wird. Zugleich aber soll es auch eine wahrheitsgemäße Beurteilung der Leistungen, des Engagements und des Verhaltens abgeben, so dass es oft zu einem Konflikt mit dem Gebot der „wohlwollenden Einschätzung“ kommen kann.
Die darauf intensiv ausgebildeten Personalfachkräfte haben dazu alle Tricks und Kniffe parat, mit denen sie sehr geschickt den ausscheidenden Arbeitnehmer auf einer Noten-Skala von 1 „sehr gut“ bis 4 „ausreichend“ beurteilen und bewerten können.
Dazu ausführliche Infos zu: Wie erkennt man ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis?
Die Personal-Experten wissen auch genau, dass ihre Berufskollegen (die Personaler, bei denen sich der Arbeitnehmer bewerben wird) den „Geheimcode der Bewertung und Beurteilung“ bestens kennen und klar interpretieren werden, ob das Zeugnis wirklich gut oder eher schlecht ausfällt.
Der „Geheimcode“ darf aber auch nur derart angewendet werden, dass dem Arbeitnehmer aus verheerenden Formulierungen der weitere Berufsweg nicht behindert oder gar versperrt wird – weil er auf auf die Noten 5 „mangelhaft“ und 6 „ungenügend“ abzielt.
Zudem dürfen (in der Regel) keine Angaben zu diesen Inhalten gemacht werden:
Zur Einschätzung und Beurteilung der erbrachten Arbeitsleistungen, des persönlichen Engagements und des Sozialverhaltens werden 3 Hauptkriterien in Betracht gezogen:
Die Fachkompetenz
Zur Beurteilung der
Fachkompetenz des Arbeitnehmers steht an erster Stelle
das Fachwissen und
das Fachkönnen.
Hierbei werden entsprechend den Anforderungen an die gestellten und durchgeführten Aufgaben das vorhandene Wissenspotential sowie dessen Anwendung eingeschätzt.
Dabei spielen die
Fähigkeiten zur selbstständigen strukturierten Arbeitsweise und
zum Teamwork eine große Rolle.
Zudem gehören gleichfalls
die dabei eingesetzte Flexibilität und Kreativität ebenso dazu
wie auch der Blick für Verbesserungs- und
Optimierungspotential.
Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die vorhandenen und eingesetzten Spezialkenntnisse.
Diese sind vor allem in einer komplexen Projektarbeit oft erforderlich, wenn es gilt, außergewöhnliche Aufgaben und Herausforderungen zu meistern.
Bei Führungskräften mit einem umfangreichen Fachwissen spielen sie in der Regel eine wichtige Rolle.
Desweiteren gehören zur Einschätzung der Fachkompetenz auch die angewandten Sprach- und IT-Kenntnisse.
In international agierenden Unternehmen sind sichere Englischkenntnisse eine wichtige Voraussetzung, um ebenso erfolgreich die Aufgaben realisieren zu können, wie mit den vorhandenen Fachkenntnissen.
Gleichfalls haben die erforderlichen IT-Kenntnisse wichtige Bedeutung – je nach dem, in welcher Branche und in welchem Metier diese angewendet werden müssen. Die MS-Office-Produkte nehmen darin stets eine zentrale Rolle ein.
Und nicht zuletzt hat auch die Weiterbildung mit der Wahrnehmung von Seminaren, Kursen und Workshops eine wichtige Beurteilungsfunktion für die Fachkompetenz.
Die soziale Kompetenz
Im Mittelpunkt einer guten bis ausgezeichneten Sozialkompetenz steht das Empathievermögen.
Insbesondere bei Mitarbeitern mit Führungsverantwortung ist es von besonderer Bedeutung, inwieweit man in der Lage ist, sich mit Menschen unterschiedlicher Charaktere, Emotionen und Kulturkreise soweit gut zu arrangieren, dass man deren Vertrauen und Respekt erwerben kann.
Eng damit verbunden ist auch die Verantwortungsbereitschaft.
Hierbei spielt insbesondere der Vorbildcharakter eine wichtige Rolle, zumal die Fähigkeit zur Motivation für jeden Mitarbeiter in einem Team davon auch abhängig ist.
Daraus leiten sich auch die Leistungsbereitschaft und Veränderungsbereitschaft ab.
Das heißt, inwieweit war der Arbeitnehmer auch in der Lage, seine körperlichen und geistigen Ressourcen für ein bestimmtes Ziel einzubringen – auch wenn es dafür entscheidender Veränderungen von gewohnten Strukturen und Abläufen bedurfte.
Die Kommunikation und Kooperation
In diesem dritten Hauptkriterium der Einschätzung und Beurteilung steht das Sozialverhalten an erster Stelle.
Damit wird das allgemeine Auftreten und die Kommunikation mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern beurteilt.
Dazu gehört auch das proaktive Engagement in außergewöhnlichen Handlungssituationen.
Und ebenso wird die Zusammenarbeit im Team mit der erfolgten Dialogfähigkeit und Unterstützung eingeschätzt. Dabei sollten auch wichtige erbrachte Erfolge unbedingt erwähnt werden (z.B. eine nachhaltige Umsatzsteigerung oder Kosteneinsparung).
Wie bereits zuvor betont
wurde, darf ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis den weiteren
erfolgreichen Berufsweg des Arbeitnehmers nicht behindern oder
gar verhindern.
Es muss laut Rechtsprechung daher einerseits wohlwollend und andererseits wahrheitsgemäß formuliert sein.
Doch daraus ergibt sich oft ein ziemliches Dilemma.
Denn wenn der Grundsatz der Wahrheit dem Gebot des Wohlwollens widerspricht, weil der betreffende Arbeitnehmer wahrheitsgemäß seine Leistungen nicht zur Zufriedenheit erbracht hat, müssen derart geschickt formulierte Aussagen herhalten, aus denen der Leser eine entsprechende Beurteilung – nach einer Schulnote – entnehmen kann.
Die hauptsächlichen Kriterien, die bei solchen geschickt formulierten Aussagen (dem „Geheimcode“) zur Anwendung kommen, beinhalten:
Die Adjektiv- und Adverben-Sprache
Adjektive und Adverbien
dienen der differenzierten Verdeutlichung von Fakten und
Zusammenhängen.
Mit diesen Wörtern kann man
Sachverhalte und Charakteristika von „sehr gut“ bis „sehr
schlecht“ wirken lassen. Sie gehören zu den Grundlagen jeder
Einschätzung und Beurteilung – so auch für ein Qualifiziertes
Arbeitszeugnis.
Besonders die Steigerung der Adjektive ermöglicht es hervorragend, Empfindungen und Urteile zu suggerieren. Vor allem Vorurteile basieren auf einer sehr geschickten Anwendung gesteigerter Adjektive.
Deshalb wird dieser Umstand auch in der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bis zur machbaren Grenze ausgereizt.
Beispiel:
Wie man recht schnell erkennt war das Unternehmen mit den Leistungen von Herrn Z wirklich sehr zufrieden. (Note 1)
Auch Frau Y hat gute Arbeit geleistet – aber: nicht immer (nicht „stets“)! (Note 2)
Und Herr X war zumeist ganz gut. (Note 3)
In diesem Beispiel zeigt sich die „gemeine Sprache“, die dahinter steckt, sehr deutlich.
So mancher Laie des Geheimcodes würde sich wahrscheinlich darüber freuen, wenn ihm bescheinigt wird, dass er „zur vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet hat. Nur, es fehlt eben das Wörtchen „stets“ – ein Adverb, das dem bereits formulierten Superlativ „vollsten“ noch eine besondere – emotionale – Kraft verleiht.
Und das ist eben der ganze Dreh- und Angelpunkt in der Adjektiv-Steigerung im Zusammenhang mit noch mehr Ergänzungsmöglichkeiten durch Adverben.
Jeder entsprechend ausgebildete Personaler wird erst dann die Note Eins verleihen, wenn eine weitere Steigerung (im Prinzip) nicht mehr möglich ist.
Recht fatal kann es werden, wenn positive Adjektive inklusive Adverben fehlen. Dann kippt das Ganze schnell ins Gegenteil und aus einem fehlenden „fleißig gearbeitet“ wird ein ungeschriebenes „faul gewesen“.
Beispiel:
In diesem Beispiel kommt Herr X noch am besten weg. Man war mit ihm stets zufrieden – gut und schön. Aber es reicht eben nicht dafür aus, dass man seinen Leistungen einen besonderen positiven Stempel aufdrückt: die „volle“ bzw. die „vollste“ Zufriedenheit! Ein Personaler vergibt in diesem Fall nur die Note Vier.
Frau Y bekommt sogar nur die Note Fünf! Die Formulierung „zufriedenstellend“ kann nur als ablehnend für ihre erbrachten Leistungen gedeutet werden. Ohne „Geheimcode“ hätte man klar formuliert: „Wenn Frau Y mehr Elan und Ehrgeiz an den Tag gelegt hätte, dann wären wir weitaus zufriedener mit ihrer Leistung gewesen.“
Ein geradezu vernichtendes Urteil erhält Herr Z, das nur die Note Sechs zulässt. Das Adverb „zumeist“ wirkt wie ein Schlag ins Gesicht. Denn nur dann und wann hat er mal ganz annehmbare Arbeit geleistet. Aber in der Regel hat er schlichtweg versagt!
Derartige Formulierungen widersprechen auch ganz eindeutig dem sogenannten Erschwerungsverbot – also Formulierungen, die den weiteren Berufsweg des beurteilten Arbeitnehmers nicht erschweren bzw. behindern dürfen.
Niemand sollte deshalb ein Arbeitszeugnis akzeptieren, in dem wohlwollende Adjektive und Adverbien fehlen. Es kann die weitere Berufskarriere massiv verbauen. In so einem Fall muss Nachbesserung eingefordert werden!
Der Passiv-Status
Formulierungen mit passiver (zurückhaltender) Wirkung werden im Arbeitszeugnis dann gern verwendet, wenn Unzufriedenheit und Missfallen gut verschleiert werden sollen, ohne dass dies ein Geheimcode-Laie bemerkt.
Beispiele:
Ein Personal-Experte interpretiert diese Aussagen dann so:
„Herrn X musste stets und ständig gesagt werden, was er konkret zu erledigen hat.“
„Frau Y war reinweg unbeliebt und vor allem eine Vorgesetzte, die ihre unterstellten Mitarbeiter nie richtig motivieren konnte.“
„Herrn Z liefen die Kunden in Scharen davon.“
Wenn also im Arbeitszeugnis solche und ähnliche passive Formulierungen auftauchen, sollte ebenfalls eine Nachbesserung mit wohlwollenden Aussagen eingefordert werden.
Die Negationen
Negationen bedeuten, dass im Arbeitszeugnis wichtige Wörter und Formulierungen einfach weggelassen werden, um damit „gut gemeinte“ Sachverhalte gegenteilig zu bewerten.
Solche Schlüsselwörter wie „Zufriedenheit“ und „Leistung“ bleiben dann gern unerwähnt und werden durch andere Formulierungen ersetzt:
Beispiele:
Das kann der Personalchef gern schreiben. Aber er muss im gleichen Atemzug auch erwähnen, ob diese Einschätzungen auch zur vollsten (oder weniger vollsten) Zufriedenheit erbracht wurden.
Denn fehlt einfach dieser Passus, dann wird sich der neue Personaler so seine Gedanken machen:
„Herr X ist sicher sehr belastbar und hat seine (vielen?) Fehler mit doppeltem Einsatz wieder wettgemacht.“
„Frau Y musste sicher so manche Überstunde einlegen, weil sie Ihre Arbeit nicht zu planen vermochte.“
„Herr Z hielt seine Arbeitszeit streng ein – nicht eine Minute darüber.“
Verheerende Formulierungen
Die folgenden Formulierungen darf man überhaupt nicht akzeptieren – weil sie den weiteren Berufsweg völlig verbauen können – und deshalb auch unzulässig sind!
Vor einem Arbeitsgericht würde der betreffende Arbeitnehmer mit großer Wahrscheinlichkeit eine Klage gegen solche Aussagen gewinnen.
Anfangs…
→
Aber danach ging gar nichts mehr!
Insgesamt…,
Weitgehend…, im Großen und
Ganzen…
→ Hat die Erwartungen
mitnichten erfüllt!
Teilweise…
→ Hat die Erwartungen kaum
erfüllt!
Im Rahmen
seiner Möglichkeiten…
→ Fehlendes Wissen, fehlende
Qualifizierungen, fehlendes Können!
Er/Sie
bemühte sich…
→ Konnte keinerlei Erfolge
erzielen!
Ohne Fehl und
Tadel…
→ Belobigungen waren ebenso
völlig fehl am Platz!
Nicht
unbedeutend…, nicht
unbeträchtlich…
→ Eventuelle Erfolge sind
kaum der Rede wert!
Ohne
Beanstandungen…
→ Diese standen immer kurz
bevor (Abmahnung)!
Beispiele für Formulierungen von „sehr gut“ bis
„ungenügend“
Note 1 – „sehr gut“
Note 2 – „gut“
Note 3 – „befriedigend“
Note 4 – „ausreichend“
Note 5 – „mangelhaft“
Note 6 – „ungenügend“
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